Verband - Reglement Mitgliederbeiträge

Mitgliederbeiträge

Art. 5.2 der Statuten:

Der VBT erhebt jährlich Mitgliederbeiträge. Die Höhe der Beiträge wird von der Delegiertenversammlung festgelegt. Der Mitgliederbeitrag wird auf der Basis der Betreuungsstunden ermittelt und in einem Reglement festgelegt. Massgebend für die Ermittlung des Beitrages ist die Anzahl der Betreuungsstunden der Vorjahres der Rechnungsstellung.

 

Aktivmitglieder

 

Art. 3.5 der Statuten:

Juristische Personen des privaten Rechts und öffentlich-rechtliche Körperschaften, die im Bereich Tagespflege tätig sind, können Aktivmitglieder des VBT werden.

 

Mitgliederbeiträge Aktivmitglieder

 

Stufen von bis CHF
1 1. Std. 10'000 400.00
2 10'001 20'000 600.00
3 20'001 35'000 800.00
4 35'001 50'000 1'000.00
5 50'001 70'000 1'200.00
6 70'001 unbeschränkt 1'400.00

 

Passivmitglieder

 

Art. 4.2 der Statuten:

Juristische und natürliche Personen, die am Verbandszweck interessiert sind, können Passivmitglied werden.

 

Mitgliederbeiträge Passivmitglieder

 

Jahresbeitrag CHF 200.00.